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Resumen de Beachtung der Anfechtungsfrist bei Klage vor nicht zuständigem Schiedsgericht

Markus Gehrlein

  • Schiedsgerichte sind im modernen Wirtschaftsleben weit verbreitet. Mit ihrer Hilfe können Rechtsstreitigkeiten schnell und ohne öffentlichkeitswirksames Aufsehen durch Anrufung eines kompetenten, von den Streitparteien besetzten Entscheidungsgremiums beigelegt werden. Gerade gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten werden vielfach Schiedsgerichten überantwortet. Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen haben häufig von der Mehrheit getroffene Beschlüsse zum Gegenstand, die von der Minderheit angegriffen werden. Solche Streitigkeiten waren nach früherem Verständnis des BGH der Schiedsgerichtsbarkeit entzogen. Hier ist inzwischen ein Wandel eingetreten. Gleichwohl kann es Zuständigkeitskonflikte zwischen Schiedsgericht und staatlichem Gericht geben, bei denen sich die Frage stellt, ob die Anrufung des unzuständigen Gerichts die Frist des § 246 Abs. 1 AktG wahrt.


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