Jens-Uwe Hinder, Fabian Hentschel
Mit den am 4.2.2016 veröffentlichten Urteilen des EuG in den Rechtssachen “Heitkamp Bauholding GmbH“ und “GFKL Financial Services AG“ (GmbHR 2016, 384 [LS] – beide in dieser Ausgabe) liegen erstmals europäische Gerichtsentscheidungen zu materiell-beihilferechtlichen Aspekten des § 8c Abs. 1a KStG vor. Die Autoren stellen die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen dar und ordnen ihre wichtigsten materiell-rechtlichen Aspekte in steuerrechtliche und beihilferechtliche Diskussionen zur durch die Kläger angegriffenen Kommissionsentscheidung ein. Außerdem untersuchen sie, inwiefern Äußerungen in der Entscheidung des EuGH v. 18.7.2013 – Rs. C-6/12 – P OY zur einer der Sanierungsklausel ähnlichen Regelung aus dem finnischen Körperschaftssteuerrecht vom EuG in den Entscheidungen aufgegriffen werden. Schließlich stellen sie mögliche Folgen der Urteile für das Vorlageverfahren des X. Senats des BFH beim GrS dar (BFH v. 25.3.2015 – X R 23/13, GmbHR 2015, 817 m. Komm. Frey/Nebelin).
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