Seit langem fungiert der Schutz der finanziellen Interessen der EU als Motor der strafrechtlichen Europäisierung. Im italienischen Leitfall Taricco (wistra 2016, 65) hat der EuGH abermals eine möglicherweise wegweisende Entscheidung getroffen. In ihrer Herangehensweise und in ihren Grundpositionen ist sie für das gesamte europäisierte Strafrecht und Strafverfahrensrecht bedeutsam. Das Urteil der Großen Kammer des EuGH verfestigt die Tendenz, die streitbare Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege auf der europäischen Ebene nochmals aufzuwerten. Der Beitrag tritt dem entgegen. Er zeigt, dass sich die finanziellen Interessen der EU im leading case Taricco auch mit einer grundrechtlich und rechtsstaatlich vorzugswürdigeren Entscheidung hinreichend effektiv schützen ließen.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados