Die Praxis der deutschen Ermittlungsrichter zur Ausfertigung von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen in Wirtschafts- und Steuerstraftaten ist uneinheitlich. Der Beitrag setzt sich mit den Gründen für die abweichende Rechtsanwendung auseinander und zeigt, welche Rechtsgrundlagen zur Mitnahme von Beweismitteln zur Verfügung stehen, wenn ein Durchsuchungsbeschluss ohne Beschlagnahmeanordnung erlassen wurde. Die Lösung ist vor allem dann problematisch, wenn Beweismittel vorgefunden werden, deren Verlust zu befürchten ist, und wenn der Gewahrsamsinhaber die freiwillige Herausgabe verweigert.
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