Die Beschlagnahme von Steuerberatungsunterlagen ist seit Jahren Gegenstand diverser Landgerichtsentscheidungen. Auch in der Literatur wird nach wie vor die Frage kontrovers diskutiert, ob und inwieweit Bilanz- und Buchführungsunterlagen des Mandanten, die sich in der Kanzlei des Steuerberater befinden, beschlagnahmt werden dürfen. Die Verfasser analysieren die Entscheidung des LG Hamburg wistra 2005, 394. Sie versuchen, für die praktische Arbeit vor Ort Hilfestellung zu geben und dadurch gleichzeitig mehr Licht ins Dunkel der Problematik zu bringen
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