Eva-Maria Bernauer, Michael Bernauer
Mit dem MoMiG wurde die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs von GmbH-Geschäftsanteilen geschaffen. Der gute Glaube knüpft hierbei an die Gesellschafterliste an, deren Bedeutung hierdurch erheblich aufgewertet wurde. Spiegelbildlich hierzu wurde der Widerspruch gegen die Gesellschafterliste als Instrument zur Zerstörung dieses guten Glaubens eingeführt. Zahlreiche Fragen rund um die Veranlassung der Eintragung des Widerspruchs und dessen “Löschung“ sind jedoch ungeklärt. Dieser Beitrag will hier Abhilfe schaffen, indem er Antworten auf praxisrelevante Fragen anbietet, die durch Formulierungsvorschläge für den Praktiker abgerundet werden.
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