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Zur Analogen Anwendung der Innenstaatlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung auf mobbingfällen über die im europarecht explizit erfassten diskriminierungsmerkmalen Hinaus

  • Autores: Panagiotis Boumpoucheropoulos
  • Localización: Lex social: revista de los derechos sociales, ISSN-e 2174-6419, Vol. 6, Nº. 2, 2016, págs. 102-122
  • Idioma: alemán
  • Títulos paralelos:
    • For an analogous application of the national non- discrimination provisions in cases of harassment, regardless whether the harassing conduct is related to any of the eu prohibited grounds
  • Enlaces
  • Resumen
    • Eine analoge Anwendung der begrifflichen Bestimmungen und der rechtlichen Folgen der innenstaatlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung in Fällen, die von ihrem Wortlaut nicht eindeutig erfasst werden, wird im Allgemeinen abgelehnt. Diese Auffassung beruft sich im Wesentlichen auf ein angebliches Analogieverbot, das grundsätzlich auf die Entscheidung des EuGHs vom 11.7.2006 – Rs. C – 13/05 (Chacόn Navas) zurückzuführen ist. Allerdings ist der einschlägigen Rechtsprechung des EuGHs kein Analogieverbot zu entnehmen. EuGH hat sich im Falle Chancόn Navas kaum damit beschäftigt, ob die Voraussetzungen einer Analogie zu bejahen wären oder nicht. Auf jeden Fall, ist dieses im Rahmen der Unionsrechtordnung angeblich festgestellte Analogieverbot nicht ohne weiteres in den Bereich der inneren Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten übertragbar. Nach der hier vertretenen Auffassung, fordern nicht nur der Gleichheitssatz bzw. die Natur der Sache, sondern auch ein besonderes Bedürfnis nach Rechtsicherheit, die Ausfüllung der Lücke, die nach dem Inkrafttreten der europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung in innenstaatlichen Rechtsordnung im Bezug auf Mobbingangelegenheiten entstanden ist.


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