Ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag kann auch bei einer Unterbilanz oder bilanziellen Überschuldung der abhängigen Gesellschaft abgeschlossen werden. Der Beitrag arbeitet heraus, dass § 300 Nr. 3 AktG über seinen Wortlaut hinaus zur Schaffung einer ausgeglichenen Bilanz bei der abhängigen Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren zwingt. Das gilt unabhängig von einem Jahresüberschuss. Die Vorschrift ist deshalb auch auf die vertraglich abhängige GmbH anwendbar.
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