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Resumen de Ein Jahr ESUG: Eine Bestandsaufnahme aus dem Blickwinkel der GmbH-Beratung

Volker Römermann

  • Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1.3.2012, in einigen Teilen erst zum 1.1.2013, in Kraft getreten. Es bildet den ersten von drei Teilen einer umfassenden Insolvenzrechtsreform; das Verbraucher- und das Konzerninsolvenzrecht sollen folgen. Ob und wann sie folgen, ist derzeit allerdings ungewiss. Während sich die Reformdiskussion über Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung als “Dauerbrenner” erwiesen hat, beginnt die Debatte über die Konzerninsolvenz erst, seit das BMJ einen Diskussionsentwurf vorgelegt hat. Das ESUG hat zahlreiche Auslegungs-Streitigkeiten nach sich gezogen und das Machtgefüge im Insolvenzwesen in Frage gestellt. Im Folgenden soll ein problemorientierter Überblick über den aktuellen Diskussionsstand gegeben werden.


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