Eintragungsfähig oder nicht? Das ist oftmals die Frage für die beteiligten Gesellschaften und Gesellschafter, nicht selten mit weit über das eigentliche Handelsregisterverfahren hinausreichenden Konsequenzen (etwa Rechtsscheinhaftung, steuerliche Anerkennung etc.). Untersucht werden sollen Fallkonstellationen aus vier verschiedenen Schwerpunktbereichen, denen aber gemeinsam ist, dass das Gesetz sich ganz überwiegend zu ihnen ausschweigt und die Rechtsprechung diese Lücke nur unbefriedigend ausfüllt – leider!
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