Mit einem zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehenen Urteil vom 21.2.2013 – IX ZR 32/12 (GmbHR 2013, 410 – in dieser Ausgabe) hat der insolvenzrechtliche IX. Senat des BGH zu einem ganzen Bündel sowohl praktisch relevanter als auch dogmatisch interessanter Fragen zu dem seit 2008 geltenden Recht der Gesellschafterforderungen in der Insolvenz Stellung genommen. Die Entscheidung lässt – ebenso wie die bereits vorliegenden Entscheidungen des gesellschaftsrechtlichen II. Senats zum MoMiG – erkennen, dass der BGH die sich bei seinen Entscheidungen bietenden Gelegenheiten dazu nutzt, über den konkreten Einzelfall hinaus grundsätzliche Aussagen zu dem durch das MoMiG neu geregelten Recht zu treffen und auf diesem Wege Schneisen in das in seinen Wertungsgrundlagen teilweise nur schwer nachvollziehbare heutige Recht zu schlagen.
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