Der Beitrag behandelt die Zinslosigkeit von Gesellschafterdarlehen. Schwerpunkt ist der Forderungsverzicht eines Gesellschafters mit einer Besserungsanwartschaft, insbesondere, wenn sie mit einer Anteilsveräußerung bei gleichzeitiger Übertragung der Besserungsanwartschaft auf den Anteilserwerber im Zusammenhang steht. Nach Ansicht des BFH ist die Veräußerung einer Besserungsanwartschaft im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile an der schuldenden GmbH nicht rechtsmissbräuchlich. Untersucht werden die Rechtsfolgen für die Kapitalgesellschaft, den veräußernden Gesellschafter und den Erwerber des Anteils und der Besserungsanwartschaft
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