The following essay deals with the question, whether the articles of partnership or the statutes may provide that privileges can be withdrawn without the member’s agreement. This seems to conflict with the allaround neglected § 40 BGB. Furthermore will be discussed if other special rights can be granted to certain members outside the statutes by decision of the competent organ.
Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung vorsehen darf, dass Sonderrechte auch ohne Zustimmung des bevorzugten Mitglieds aufgehoben oder eingeschränkt werden dürfen. Dem scheint unüberwindbar der allseits vernachlässigte § 40 Satz 1 BGB entgegenzustehen. Außerdem wird erörtert, ob bestimmten Mitgliedern durch Beschluss des dafür zuständigen Organs auch außerhalb des Gesellschafts- vertrages oder der Satzung sonstige mitgliedschaftliche Vorzugsrechte gewährt werden dür- fen.
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