Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Wirkung zum 23.5.2016 einen Erlass zu § 153 AO veröffentlicht, der in den allgemeinen Anwendungserlass zur Abgabenordnung eingefügt wurde und mit dem nun erstmals amtliche Vorgaben der Finanzverwaltung zur Handhabung der in der Praxis bedeutsamen Anzeige- und Berichtigungspflicht existieren. Auch wenn es sich formal betrachtet nur um Innenrecht der Finanzverwaltung handelt, wird diese Veröffentlichung vorhersehbar für die Anwendung von § 153 AO erhebliche Bedeutung erlangen, zumal der Erlass auch noch über diesen speziellen Bereich hinausgehende Aussagen beinhaltet. Der Inhalt des Anwendungserlasses wird kurz vorgestellt und kritisch auf seine Bedeutung und Brauchbarkeit für Praxis untersucht.
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