Mit dem Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) gilt seit dem 3.7.2016 in allen EU-Mitgliedstaaten ein einheitlich-neues Kapitalmarktregime. Der Umgang mit dem neuen Recht bereitet allerdings weit mehr Probleme, als dies der Praktiker von anderen Neuregelungen gewohnt ist. Die Ursachen hierfür liegen indes weniger im Inhalt des neuen Rechts als in legislativ-handwerklichen Defiziten, die durch den europaweiten Geltungsanspruch der MMVO nur noch verstärkt werden. Mit dem herkömmlichen methodischen Rüstzeug ist den Anwendungsschwierigkeiten jedenfalls kaum beizukommen.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados