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Zur Zuteilung der Aktien beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG

  • Autores: Wulf Goette
  • Localización: ZGR : Zeitschrift für Unternehmens-und Gesellschaftsrecht, ISSN 0340-2479, Vol. 41, Nº. 4, 2012, págs. 505-517
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Der Beitrag behandelt die Frage, ob generell oder in bestimmten Konstellationen bei der vereinfachten Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) die Entscheidung über die Zuteilung der neuen Aktien einer gesonderten Prüfung bedarf. Diese ist nur dann erforderlich, wenn der Bezugsrechtsausschluss nicht alle, sondern nur einzelne Altaktionäre betrifft; in diesem Fall bedarf die disproportionale Zuteilung sachlicher Rechtfertigung nach den bekannten Kriterien, wohingegen bei einer Zuteilung der neuen Aktien an außenstehende Dritte die Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG die Rechtfertigung in sich trägt.


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