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Wahlkandidaten der Gesellschaft für den Aufsichtsrat

  • Autores: Christoph H. Seibt, Philipp Scholz
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 20, 2016, págs. 739-748
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Das Recht des amtierenden Aufsichtsrats, gem. § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG Wahlvorschläge für die Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder zu unterbreiten, versetzt diesen in die Lage, die künftige Aufsichtsratspolitik und damit die Unternehmensstrategie maßgeblich zu beeinflussen. Die Kommunikation dieser Wahlvorschläge im Vorfeld und gegenüber der Hauptversammlung wird immer wichtiger. Sie rückt nicht nur bei Abstimmungskämpfen um die Neubesetzung des Aufsichtsrats in den Fokus, sondern gewinnt durch neuere Entwicklungen – namentlich die Verschärfung der Anforderungen des DCGK an die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, den zunehmenden Einfluss von Stimmrechtsberatern und den Trend zum eigenständigen Investorendialog des Aufsichtsrats – immer mehr an Bedeutung. Die zunehmende Professionalisierung des Aufsichtsrats und die damit einhergehende Haftungsverantwortung der Aufsichtsratsmitglieder führen überdies dazu, dass mittlerweile auch Aufsichtsratskandidaten geraten ist, ex-ante-Maßnahmen zu ergreifen, um ihr Haftungsrisiko zu minieren. Sowohl die Kommunikation der Wahlvorschläge gegenüber institutionellen Investoren, Stimmrechtsberatern und Hauptversammlung als auch das Personal Risk Management der potentiellen Aufsichtsratskandidaten setzen die Einbeziehung der Wahlkandidaten in die Arbeit und strategischen Erwägungen des Aufsichtsrats voraus. Der Beitrag beantwortet die im Zusammenhang mit einer solchen Einbeziehung auftretenden aktienrechtlichen Zweifelsfragen.


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