Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 14.10.2016 dem “Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ in der Fassung vom 29.9.2016 zugestimmt. Knapp 22 Monate, nachdem das BVerfG am 17.12.2014 die Verfassungswidrigkeit der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen nach den §§ 13a, 13b ErbStG festgestellt hat, ist die Unternehmenserbschaftsteuerreform damit Gesetz geworden. Durch die Neuregelungen wird das bisherige Verschonungssystem für Betriebsvermögen teilweise gravierend geändert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen und unterzieht diese einer kritischen Analyse
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