Der Aufsatz behandelt die Haftung von Unternehmen für strafrechtlich relevantes Handeln von Vorständen, Aufsichtsräten und anderen natürlichen Personen nach italienischem Recht. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde im Jahr 2001 geschaf fen, nach der nunmehr auch ein Unternehmen für Straftaten von Mitarbeitern und Vertretungsorganen verantwortlich gemacht werden kann. Dabei wurde ein Katalog von Straftaten geschaf fen, für die eine solche Haftung in Betracht kommt. Mit diesen Regelungen wurde das Prinzip, dass die Gesellschaft als juristische Person nicht für strafrechtlich relevantes Handeln verantwortlich herangezogen werden kann, aufgegeben und verwaltungsrechtliche Sanktionen eingeführt. Gleichzeitig wurden auch sogenannte Verhaltensrichtlinien eingeführt, deren Einhaltung zu einer Enthaftung des Unternehmens führen kann.
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