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Der Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds bei AG und SE

  • Autores: Andre P. H. Wandt
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 24, 2016, págs. 877-888
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern ist gerade bei Publikumsgesellschaften ein oft genutztes Mittel, um Vakanzen im Aufsichtsrat zu schließen. Der nachfolgende Beitrag geht Schritt für Schritt auf die Gestaltung eines Antrags an das Registergericht ein, mit dem ein solches Verfahren in Gang gesetzt wird, und dies sowohl für die Aktiengesellschaft als auch für die dualistisch verfasste SE. Beleuchtet werden dabei sowohl die einschlägigen dogmatischen Fragestellungen als auch rein praktische Fragen, die sich in der Beratungspraxis stellen. Dies gilt etwa für die Frage, in welcher Form ein solcher Antrag einzureichen ist oder welche Anlagen dem Antrag beigefügt werden sollten. Änderungen, die sich in jüngerer Zeit etwa aus dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen oder dem Abschlussprüferreformgesetz ergeben haben, sind reflektiert. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der etwaige Einfluss des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Beitrag belegt zum einen, dass die Empfehlungen des DCGK bezüglich der Eignung von Aufsichtsratskandidaten für die gerichtliche Entscheidung – und damit auch für den Antrag – ohne Bedeutung und auch nicht als Leitlinien für die Ermessensausübung anzusehen sind. Zum anderen werden Fragen bei der Umsetzung der Empfehlung in Ziff. 5.4.3 Satz 2 DCGK zur Befristung des Antrags einer Lösung zugeführt.


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