Mit dem Anfragebeschluss des 2. Strafsenats, den der Verfasser analysiert, geht der Streit um eine Restriktion des Vermögensbegriffs durch normative Überlegungen in eine neue Runde. Nach Ansicht des Verfassers legt der 2. Strafsenat überzeugend dar, dass sich die Begründung des wirtschaftlichen Vermögensbegriffs auf ein überkommenes strafrechtliches Verständnis stützt.
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