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Resumen de Kapitalerhöhungen “unter Wert“ als Anwendungsfall des § 216 Abs. 3 AktG?

Jens Koch

  • Ist § 216 Abs. 3 AktG eine Sondervorschrift für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder ein verallgemeinerungsfähiger Grundgedanke, der über diese enge Konstellation hinaus auch auf eine Vielzahl anderer Gestaltungen, namentlich auf sog. Kapitalerhöhungen “unter Wert“, angewandt werden kann? Bis in die 1970er Jahre hinein wurde diese Frage von der ganz herrschenden Meinung im erstgenannten Sinn beantwortet. Dann erschienen drei wissenschaftliche Beiträge, die allesamt auf Anfragen aus der Praxis zu ein und demselben Rechtsstreit zurückgingen. Sie hatten zur Folge, dass sich der Streitstand, wenn auch nicht vollständig gedreht, so doch zumindest deutlich verschoben hat. Der folgende Beitrag, der seinerseits auf einer Anfrage aus der Praxis beruht, geht der Frage nach, ob diese Verschiebung zu Recht erfolgt ist.


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