Nach dem Urteil des BGH vom 20. 9. 2016 (ZIP 2016, 2158) in dem Verfahren des SV Wilhelmshaven gegen den Norddeutschen Fußballverband steht fest, dass eine rechtswirksame Bindung von Vereinsmitgliedern an die Sanktionsvorschriften übergeordneter Verbände allein durch einen entsprechenden Verweis in der Vereinssatzung nicht gewährleistet werden kann. Der Autor setzt sich zunächst mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen dieser in der Vereinspraxis sehr verbreiteten Satzungsverweisungen auseinander und diskutiert sodann alternative Gestaltungsmöglichkeiten.
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