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Die Neuregelung des Delisting

  • Autores: Hartwin Bungert, Benjamin E. Leyendecker
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 37, Nº. 2, 2016, págs. 49-53
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Der BGH hat in der Frosta-Entscheidung vom 8. 10. 2013 entschieden, dass ein Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt keines Hauptversammlungsbeschlusses mehr bedarf und die Aktionäre auch keinen Anspruch auf Barabfindung haben. Aufgrund zahlreicher kritischer Stimmen in Schrifttum, Presse und Politik im Anschluss an die Frosta-Entscheidung hat der Gesetzgeber in einem regelrechten Eilverfahren den Anlegerschutz beim Delisting durch das Umsetzungsgesetz zur EU-Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in § 39 Abs. 2 bis 6 BörsG neu geregelt. Nach der Neuregelung ist ein Delisting nunmehr an detaillierte kapitalmarktrechtliche Voraussetzungen gebunden. Das Kernelement der Neuregelung ist die Pflicht, vor Stellung des Delistingantrags ein Abfindungsangebot an die Aktionäre des Emittenten abzugeben. Der folgende Beitrag würdigt die Neuregelung und versucht, praktische Leitlinien für die Gesetzesanwendung und -auslegung aufzustellen.


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