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Resumen de Folgenbeseitigungsanspruch nach dem UWG bei unzulässigen AGB-Klauseln?

Hermann-Josef Bunte

  • Die Rechtsprechung des BGH zu Entgeltklauseln führt zu dem Problem der sog. Streuschäden, die bei einer großen Personenzahl auftreten, deren Höhe aber so gering ist, dass der einzelne Betroffene seinen Anspruch nicht verfolgt. Fraglich ist, ob zur effektiven Sanktionierung von Verstößen gegen das AGB-Recht auch Verbandsklagen als Instrument des kollektiven Rechtsschutzes zum Ersatz von Streuschäden eingesetzt werden können. Das UKlaG sieht keinen Folgenbeseitigungsanspruch vor, wohl aber das UWG. Folgt man der Auffassung, dass Anspruchsinhalt des Beseitigungsanspruchs nach dem UWG auch die Rückerstattung unrechtmäßig erhobener Entgelte sein kann, so könnte § 8 UWG insoweit als Instrument des kollektiven Rechtsschutzes dienen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Verwendung einer nach dem AGB-Recht unzulässigen Klausel stets eine unlautere Wettbewerbshandlung ist. Dies ist nach Auffassung des Verfassers aber nicht der Fall.


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