Die verschiedenen denkbaren Gestaltungsvarianten der Form der Beschlussfassung (z. B. über ein Umlaufverfahren, eine internetbasierte Konferenzschaltung oder sonstige fernkommunikative Wege) sind nicht nur im Aktien- und GmbH-Recht immer wieder Diskussionsthema, sondern werden auch im Genossenschaftsrecht relevant. Vertiefte Stellungnahmen zur Zulässigkeit der einzelnen Gestaltungsvarianten finden sich hier jedoch – soweit ersichtlich – bislang keine. Diese Lücke soll der Beitrag schließen.
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