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„ARAG/Garmenbeck“ im Praxistest: Entscheidungsgrundlagen über die Verfolgung von Organhaftungsansprüchen

  • Autores: Jochem Reichert
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 37, Nº. 25-26, 2016, págs. 1189-1197
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Komplexe Sachverhalte und ungelöste Rechtsfragen stellen den Aufsichtsrat, der nach Aufdeckung illegalen Verhaltens innerhalb des Unternehmens über die weiteren Maßnahmen und insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Organmitglieder zu entscheiden hat, vor schwierige Aufgaben. Wesentlicher Orientierungspunkt für die rechtlichen Entscheidungsgrundlagen ist nach wie vor das sog. „ARAG/Garmenbeck“-Urteil des BGH. Je komplizierter die Fallgestaltungen, je mühsamer die Erarbeitung einer angemessenen Informationsgrundlage und je diffiziler die rechtliche Beurteilung ist, desto deutlicher wird indessen, dass sich die aufgeworfenen Fragen nicht allein unter Rückgriff auf die „ARAG/Garmenbeck“-Rechtsprechung beantworten lassen. Es bedarf vielmehr ihrer Fortentwicklung, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die vom Aufsichtsrat zu treffenden Entscheidungen notwendigerweise auf Prognosen beruhen, die naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet sind. Bei Berücksichtigung solcher Unsicherheiten wird evident, dass eine Bewältigung der dem Aufsichtsrat zukommenden Aufgaben weder zumutbar noch möglich erscheint, wenn man den Entscheidungsträgern nicht einen angemessenen Beurteilungsspielraum zuerkennt und die unternehmerischen Aspekte ihrer Entscheidung den Regeln der Business Judgment Rule unterwirft. Der nachstehende Beitrag befasst sich mit den Anforderungen und Grundlagen der durch den Aufsichtsrat zu treffenden Entscheidungen und dem Umfang ihrer gerichtlichen Kontrolle.


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