Der Fall Suhrkamp hat Rechtsgeschichte geschrieben. Den Urteilen und Beschlüssen der Gerichte aller Instanzen einschließlich des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass eine Vielzahl insolvenz-gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen, die sich seit Inkrafttreten des ESUG und der damit eröffneten Möglichkeit, in Gesellschafterrechte einzugreifen, gestellt haben, sehr bald nach ihrem Inkrafttreten einer grundsätzlichen Klärung zugeführt wurden. Dennoch zeigen sich in der täglichen Praxis immer neue Schnittstellenprobleme, die nicht vorhergesehen wurden und deshalb bislang weitgehend ungelöst erscheinen. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit Sicherheiten, die an den betroffenen Gesellschaftsrechten bestehen, aber auch prozedurale Fragen im Rahmen einer auch insoweit möglichen Überlagerung des Gesellschaftsrechts durch das Insolvenzrecht. Der nachfolgende Beitrag entwickelt für gesellschaftsrechtliche Probleme, die bislang in der praktischen Umsetzung insolvenzplangestützter Restrukturierungen aufgetreten sind, Lösungen auf Grundlage der bis heute gewonnenen Erkenntnisse im Verhältnis der Disziplinen zueinander.
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