Das Insolvenzrecht ist nach weit verbreiteter Ansicht ein Rechtsgebiet, das in kritischer Situation – oftmals am Ende des Lebenszyklus’ eines Unternehmens – so etwas wie einen letzten Ordnungsruf darstellt; schlimmer kann es nicht kommen. Doch das täuscht: Es kann sehr viel schlimmer kommen – dann nämlich, wenn die vielfachen ökonomischen Grundannahmen, die etwa auch der InsO zugrunde liegen, nicht gegeben sind. Dann erst erkennt man, in welch sommerlich-entspannter Umgebung bei derartigen Krisen agiert wird. Einem richtig stürmischen Wetter ist die Aufgabe des Insolvenzrechts ausgesetzt, wenn einzelne oder gar mehrere oder auch alle dieser Parameter schlichtweg nicht vorhanden sind oder nicht greifen. Dann benötigt man ein Schlechtwetter-Insolvenzrecht; Griechenland kann davon seit gut sechs Jahren ein erschütternd-erschreckendes Klagelied singen.
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