Einem Verbraucher, der im Wege des Fernabsatzes Waren bei einem Unternehmer bestellt, steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht i. S. d. § 355 BGB zu. Die vierzehntägige Widerrufsfrist beginnt dabei ausweislich des Wortlauts der einschlägigen Normen mit dem Erhalt der Ware. Nicht ausdrücklich geregelt ist hingegen, ob die Widerrufsfrist auch dann beginnen kann, wenn die Ware mangelhaft ist. Der Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob und unter welchen Umständen die mangelhafte Leistung durch den Unternehmer geeignet ist, die Widerrufsfrist in Gang zu setzen.
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