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Der sog. Sanierungserlass ist tot - Es lebe die Ausgliederung

  • Autores: Gerrit Hölzle, Günter Kahlert
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 38, Nº. 11, 2017, págs. 510-513
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. 11. 2016 (GrS 1/15, ZIP 2017, 338) verstößt der sog. Sanierungserlass vom 27. 3. 2003 (BStBl I 2003, 240) gegen die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung mit der Folge, dass er keine Rechtsgrundlage für den Erlass von Einkommen- und Körperschaftsteuern aus sachlichen Billigkeitsgründen (jedenfalls: mehr) bildet, die auf einem Sanierungsgewinn beruhen. Diese unerwartete Entscheidung stellt die Restrukturierungspraxis vor die große Herausforderung, aussichtsreiche Sanierungen nicht am Steuerrecht scheitern zu lassen. Denn regelmäßig stellt der zu einem Sanierungsgewinn führende Forderungsverzicht eine wesentliche Sanierungsmaßnahme dar. Kahlert/Schmidt (ZIP 2017, 503, in diesem Heft, vorstehend) haben bereits Antworten auf wesentliche Fragen gegeben, nämlich auf den Vertrauensschutz, den Handlungsbedarf für Finanzverwaltung und Gesetzgeber und Alternativen zum Forderungsverzicht. Mit den nachfolgenden Ausführungen soll die dort angesprochene Alternative der Ausgliederung durch Insolvenzplan vertieft werden. Damit wird an Kahlert/Gehrke, DStR 2013, 975, die nach Inkrafttreten des ESUG erstmals auf die Vorteile der Ausgliederung im Insolvenzplanverfahren hingewiesen haben, und Hölzle, der die Ausgliederung erstmals am 22. 2. 2017 im Rahmen einer Mandantenveranstaltung als Alternative für den sog. Sanierungserlass ins Spiel gebracht hat, angeknüpft.


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