Das ZIS hat auf dem diesjährigen Insolvenzrechtstag am 17. Juni in Mannheim eine Zwischenbilanz zum ESUG gezogen. Dem Verfasser oblag es zu begründen, warum die Einbeziehung der Anteilsinhaber in das Insolvenz(plan)verfahren zwar im Ansatz durchaus überzeugend, in der Ausführung aber defizitär ist. Es bedarf daher noch der Nacharbeit. – Die Vortragsfassung wurde im Wesentlichen beibehalten.
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