Dem Innenrecht der Vertragskonzerne kommt zentrale Bedeutung zu, wenn es darum geht, in welcher Weise sich die Geschäftsleitung einer beherrschungsvertraglich gebundenen Tochter- oder Enkelgesellschaft beispielsweise am Abschluss einer konzernweiten (Re-)Finanzierung oder eines konzernweiten Vergleichs mit Dritten beteiligen darf oder muss. In der Rechtsprechung bestand bislang nur vereinzelt Gelegenheit, über das Innenrecht der Vertragskonzerne zu entscheiden. Der folgende Beitrag enthält eine kritische Bestandsaufnahme wesentlicher Handlungsalternativen auch aus der Perspektive des Vorstands bzw. der Geschäftsführung von beherrschungsvertraglich gebundenen Tochter- und Enkelgesellschaften.
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