Das Regelungsregime der EU-Datenschutzgrundverordnung ist ab dem 25. 5. 2018 anzuwenden. Damit greifen striktere datenschutzrechtliche Pflichten, deren Nichtbefolgung mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden kann. Ob und welche Compliance-Pflichten hieraus für Geschäftsleitungen deutscher Unternehmen resultieren, soll im Rahmen dieses Beitrags unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage beleuchtet werden.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados