In der Insolvenz der Gesellschafterin stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter eine frühere Übertragung von assets auf eine Tochter-GmbH nach § 134 Abs. 1 InsO anfechten kann. Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, ob die assets als Sacheinlagen im Zuge einer Kapitalerhöhung oder lediglich in die freie Kapitalrücklage der Tochter eingebracht wurden. Über die konkrete Frage hinaus wird entwickelt, was es für die Anfechtbarkeit nach § 134 Abs. 1 InsO bedeutet, dass eine Leistung nicht schenkweise, sondern causa societatis erbracht wurde.
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