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Resumen de Zur Ausfallhaftung der GmbH-Gesellschafter für Abfindungszahlungen bei Einziehungen

Stephan Schneider

  • Nach einer bahnbrechenden Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2012 haften die Gesellschafter bei einer Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen unter Umständen persönlich anteilig für die Abfindung, wenn die Gesellschaft diese aufgrund der Kapitalbindung nicht an den Ausgeschiedenen auszahlen darf (sog. Haftungslösung). Mit Urteil vom 10. 5. 2016 hat der BGH diese Rechtsprechung bestätigt und deutlich konturiert. Der vorliegende Beitrag stellt den aktuellen Stand der Haftungslösung vor, beleuchtet wichtige Einzelfragen und gibt Praxishinweise.


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