Roland Wiester, Patric Naumann
Die Vorsatzanfechtung von Leistungen eines später insolvent gewordenen Schuldners an seinen Gläubiger nach dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung steht bei Insolvenzverwaltern derzeit hoch im Kurs. Unter welchen Voraussetzungen derartige Leistungen nach geltender und voraussichtlich künftiger Rechtslage tatsächlich anfechtbar sind und welche Handlungsalternativen für die Gläubiger bestehen, untersucht der folgende Beitrag.
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