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Resumen de Die unterjährige Herabsetzung der Aufsichtsratsvergütung

Jochen Buckel

  • Bei der unterjährigen Herabsetzung der Aufsichtsratsvergütung durch die Hauptversammlung können Unklarheiten hinsichtlich des Zeitpunkts bestehen, zu dem die Herabsetzung Wirkung entfaltet. In der Literatur werden, zumeist ohne größeren Begründungsaufwand, im Wesentlichen drei verschiedene Wirkungszeitpunkte vertreten. Nach einer knappen Darstellung dieser unterschiedlichen Ansichten unternimmt der vorliegende Beitrag den Versuch, die Frage der zeitlichen Wirkung der unterjährigen Herabsetzung der Aufsichtsratsvergütung unter Berücksichtigung der dogmatischen Grundlagen der Aufsichtsratsvergütung, der Entstehung und der Fälligkeit des Vergütungsanspruchs und insbesondere der relevanten Vertrauensschutzgesichtspunkte zu beantworten. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass nur eine Wirkung der Herabsetzung ex nunc, ab der Eintragung des Herabsetzungsbeschlusses im Handelsregister, zu systematisch und teleologisch vertretbaren Ergebnissen führt.


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