Beschlüsse des Aufsichtsrats können innerhalb und außerhalb von Sitzungen gefasst werden. Umgekehrt sind Aufsichtsratssitzungen auch ohne Beschlussfassung gängige Praxis. Neben der traditionellen Präsenzsitzung haben sich in den Unternehmen – verstärkt durch Internationalisierung der Aufsichtsratsbesetzung und Intensivierung der Aufsichtsratsarbeit – besonders virtuelle Sitzungsformen weit verbreitet. Ein jüngst erschienener Beitrag von Reichard/Kaubisch (AG 2013, 150) zum Sitzungsgeld gibt Gelegenheit, die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen für Aufsichtsratssitzungen und -beschlüsse näher zu beleuchten. Dabei zeigt sich, dass auch aus der Vergütungsperspektive eine Sonderstellung der Präsenzsitzung nicht gerechtfertigt ist.
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