Der Beitrag behandelt die Modifikationen des Aktienrechts (für die Investment-Aktiengesellschaft) und des Handelsgesetzbuchs (für die Investment-Kommanditgesellschaft) durch die §§ 108–161 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Es wird gezeigt, dass das KAGB die gesellschaftsformspezifischen Unterschiede zwischen Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft einebnet und an deren Stelle fondsspezifische Unterscheidungsmerkmale treten. Das KAGB-Gesellschaftsrecht strahlt zudem auf Anlageorganisationen jenseits der §§ 108 ff. KAGB aus und ersetzt das Aktiengesetz als Leitbild für die Inhaltskontrolle der Gesellschaftsverträge von Anlage-Publikumspersonengesellschaften.
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