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Resumen de Die “finale Kapitalerhöhung”: eine neue Unterform der ordentlichen Kapitalerhöhung

Sigmund Perwein

  • Der Begriff “finale Kapitalerhöhung” bezeichnet eine auf den Vorschriften der ordentlichen Kapitalerhöhung des Aktiengesetzes beruhende Unterform derselben. Charakteristikum der “finalen Kapitalerhöhung” ist die Anpassung des ursprünglichen Kapitalerhöhungsbeschlusses an den schließlich gezeichneten Erhöhungsbetrag durch die Hauptversammlung. Der vorliegende Beitrag stellt das Konzept der “finalen Kapitalerhöhung” vor, erläutert deren Voraussetzungen und berichtet über die ersten Erfahrungen des Verfassers mit der registergerichtlichen Umsetzung der “finalen Kapitalerhöhung”.


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