Ungeachtet zahlreicher Managementfehler im Zuge der Finanzkrise hat sich die Aktionärsklage nicht als wirksames Kontrollinstrument etabliert. Das Minderheitenquorum nach § 148 AktG verdeutlicht, dass die Missbrauchsgefahren dieses Rechtsbehelfs überbewertet werden. Die Argumente für diese Fehleinschätzung werden vor allem auf die Kollusionsgefahren in Bezug auf klageberechtigte Aktionäre und die Geschäftsführung gestützt. Diese Gefahren sind nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten durchschlagend, sondern fügen sich auch in die aktienrechtliche Dogmatik ein. Damit ist der Weg gewiesen zu einem verbesserten Haftungsregime auf der Grundlage weiter abgesenkter bzw. gänzlich abgeschaffter Beteiligungsschwellen.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados