Bei der „feindlichen Übernahme“ einer Publikumskommanditgesellschaft oder zur Ermöglichung eines Neuanfangs steht vielfach der Austausch der bisherigen – oftmals noch seit der Gründung installierten – Komplementärgesellschaft an erster Stelle. Die außergerichtliche und gerichtliche Praxis zeigen, dass dies nicht so einfach geht, wie sich so manche übernahme- bzw. erneuerungsbestrebte Gesellschafter das vorstellen.
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