Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) sowie weitere kapitalmarkt- und aktienrechtliche Vorschriften setzen einen engen Regelungsrahmen für die Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Übernahmen. Wenn Private Equity-Investoren sich im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots an einer börsennotierten Gesellschaft beteiligen wollen, ergeben sich aufgrund ihres Geschäftsmodells einige Besonderheiten, die nachfolgend näher beleuchtet werden sollen.
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