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Resumen de Ein Forum im Kampf um die richtige Ordnung des Wettbewerbs

Ernst-Joachim Mestmäcker

  • Die Gründungsjahre von WuW waren reich an wettbewerbspolitischen Weichenstellungen, die bis in unsere Gegenwart wirken. Am 01.01.1958 traten das GWB und der Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Kraft, während die Geltung der Alliierten Dekartellierungsgesetze endete. Das Gesetzgebungsverfahren, das zum GWB führte, war von politischen Konflikten geprägt, wie sie die junge Republik noch nicht kannte. Nach § 1 des ursprünglichen Regierungsentwurfs sollten Verträge unwirksam sein, die Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck schließen, und die geeignet sind, die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs zu beeinflussen. Das Hinwegsetzen über diese Unwirksamkeit begründete einen bußgeldbewehrten Verstoß. Dieser rechtstechnisch eher vorsichtige Bruch mit Kartellverträgen als normalen privatrechtlichen Gesellschaftsverträgen stieß auf den heftigen Widerspruch des BDI und seiner Verbände. Das sog. Verbotsprinzip wurde im Namen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und der unternehmerischen Eigenverantwortung für die Ordnung der Märkte bekämpft. Tiefe politische Ruhe umgab dagegen die im selben Jahr vom Bundestag beschlossene Ratifizierung des EWG-Vertrages. Seine Wettbewerbsregeln wurden in der Ratifizierungsdebatte im Parlament nicht einmal erwähnt.


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