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Resumen de Perspektiven für eine kartellrechtskonforme Gestaltung der Zentralvermarktung in der Fußball-Bundesliga

Peter W. Heermann

  • Nachdem das Bundeskartellamt im April 2016 nun schon zum wiederholten Mal die Zentralvermarktung in der Fußball-Bundesliga nur vorläufig beurteilt und das Verfahren nach der Entgegennahme von Verpflichtungszusagen beendet hatte, hat die Monopolkommission in ihrem XXI. Hauptgutachten vom 20.09.2016 dieses Vorgehen kritisiert. Die Monopolkommission empfiehlt, das Verfahren künftig auf der Basis umfassender Untersuchungen ohne die Annahme von Verpflichtungszusagen abzuschließen. Den vom EuGH in der Rechtssache Meca-Medina und Majcen entwickelten Drei-Stufen-Test hält die Monopolkommission mit zu knapper Begründung, aber im Ergebnis überzeugend auf die Zentralvermarktung für nicht anwendbar. Die Erwägungen zu einer möglichen Freistellung aufgrund von Effizienzen nach Art. 101 Abs. 3 AEUV überzeugen hingegen nur teilweise. Ohne Modifikationen des bestehenden Zentralvermarktungsmodells, insbesondere ohne Einfügung weiterer wettbewerbsbelebender Elemente ist eine künftige Freistellung kaum vorstellbar.


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