Das Wirtschaftsstrafrecht wird auf vielfältige Weise durch das Recht der Europäischen Union bestimmt oder beeinflusst. Der zweiteilige Beitrag geht diesen Einflüssen nach, um bei den betroffenen Akteuren ein Bewusstsein für deren gewachsene und zukünftige Bedeutung zu schaffen und sie in den Stand zu versetzen, rechtlich adäquat mit ihnen umzugehen. Im ersten Abschnitt wird dazu ein Überblick gegeben, auf welchen Ebenen das EU-Recht Bedeutung für das Wirtschaftsstrafrecht erlangt hat. Während die Existenz konkreter Harmonisierungsvorgaben noch einigermaßen bekannt ist, gilt dies für die besonderen Vollzugsprinzipien des Unionsrechts und deren Auswirkungen auf die Anwendung unionisierten Wirtschaftsstrafrechts schon weniger. Der Beitrag führt daher in einem zweiten Abschnitt in die Anwendungsprinzipien des Unionsrechts ein, die auch auf nationaler Ebene zu beachten sind. Im Vordergrund steht dabei das Effektivitätsprinzip. Im Gegenzug werden die Grenzen dargelegt, welche eine effektivitätsgesteuerte Rechtsanwendung zu wahren hat. Die Wechselwirkung dieser Mechanismen wird zum Abschluss im dritten Abschnitt anhand einiger typischer Anwendungssituationen illustriert, in denen Einfluss und Bedeutung des Unionsrechts im Wirtschaftsstrafrecht noch nicht ausreichend wahrgenommen werden.
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