Für Geschäftsführer, vorläufige Insolvenzverwalter und Sachwalter stellt sich angesichts der regelmäßig äußerst angespannten Liquiditätslage die Frage, ob sie auch im Insolvenzantragsverfahren verpflichtet sind, für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge Sorge zu tragen. In der aktuellen Diskussion dieses Themas wird teilweise die Auffassung vertreten, die Abführungspflicht bestehe unvermindert fort und es sei Sache des Insolvenzverwalters, dieses Ergebnis im eröffneten Verfahren im Wege der Insolvenzanfechtung zu korrigieren. Der vorliegende Beitrag, der sich auf das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren und den Insolvenzgeldzeitraum beschränkt, neigt der Gegenmeinung zu, die die Geschäftsführung im Hinblick auf eine Pflichtenkollision von der Zahlungspflicht befreit sieht.
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