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Resumen de Kein pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot auf Dividenden einer ausländischen Zwischengesellschaft nach vorangegangener Hinzurechnungsbesteuerung

Thomas Kollruss, Christine Schrey, Martina Benten

  • Die vorliegende Abhandlung zeigt auf, dass tatsächliche Dividenden einer ausländischen Zwischengesellschaft, die beim Gesellschafter unter § 3 Nr. 41 EStG fallen, nicht dem pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 5 KStG unterliegen. Hierfür spricht insbesondere, dass es sich bei § 3 Nr. 41 EStG um eine systembedingte technische “Freistellung” handelt und die Norm zudem § 8b KStG verdrängen dürfte (lex specialis). Ferner sollte § 8b Abs. 4 S. 7 i.V.m. S. 1 KStG zu Streubesitzdividenden verdeutlichen, dass eine Anwendung des § 8b Abs. 5 S. 1 KStG nur bei einer tatsächlichen Freistellung der Dividende nach § 8b Abs. 1 S. 1 KStG in Betracht kommt. Zudem ist es bedenklich, wenn Schachteldividenden einer ausländischen Zwischengesellschaft nach vorangegangener Hinzurechnungsbesteuerung dem pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbot unterliegen, Streubesitzdividenden jedoch nicht.


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