Nach einem etwas holperigen Gesetzgebungsverfahren haben am 6.6.2013 der Bundestag und am 7.6.2013 der Bundesrat ihre Zustimmung zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz und somit zu § 1 Abs. 3a GrEStG erteilt. Ziel der Vorschrift ist die Abschaffung von sog. “RETT-Blocker-Modellen”. In diesem Beitrag werden erste Überlegungen zu Auswirkungen des neuen § 1 Abs. 3a GrEStG auf bestehende sog. “RETT-Blocker-Strukturen” angestellt.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados